Sport
 

Als Schutzhund bezeichnet man einen Hund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen (SchH. IPO und VPG) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.

Nur acht von über 400 weltweit von der Federatin Cynologigue Internationale (FCI) anerkannten Hunderassen werden als Schutzhunderassen eingestuft. Die Schutzhundausbildung sowie die anschließenden Prüfungen können jedoch prinzipiell Hunde aller Rassen und Mischungen absolvieren. Voraussetzung ist lediglich eine Mindestschulterhöhe von 40 cm.

 
Amor und Yanta 2001

Amor und Yanta nach erfolgreichen Prüfungen

Ausbildung

Die Ausbildung eines Schutzhundes soll schon in jungen Jahren beginnen. Dort wird der Beutetrieb des Hundes angesprochen, damit er später den Schutzärmel als Beute ansieht und in diesem Trieb ausgebildet werden kann. Dabei ist es schwer, dem Hund im Trieb Gehorsam zu vermitteln. Um die nötigen Befehle, aber auch das Verbellen und andere Fähigkeiten zu erlernen ist es aber nötig den Hund in diesem Trieb zu halten und ihn nicht etwa wie in der Unterordnung zu beruhigen. Dabei muss man jedoch ein weiteres Mal entscheiden welche Art von Schutzhundausbildung man beschreibt. Die verbreitetste ist die sportliche Schutzhundeausbildung bei der Schutzhundprüfungen abgelegt werden und die hauptsächlich aufgrund von sportlichem Ehrgeiz und Spaß an diesem Sport absolviert wird.

Im Sport geht es vor allem darum, den geführten Hund zu einem absolut sicheren, zuverlässigen und auch in Extremsituationen völlig gehorsamen Begleiter zu trainieren. Im VPG-Bereich (VPG: Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde) geführte Hunde sind daher meistens wesentlich selbstsicherer, ruhiger und besser zu führen als ihre nicht ausgebildeten Artgenossen. Heute bildet man die Tiere immer mehr ausschließlich über Motivation und Spiel ohne wesentlichen Druck aus. Der Hund im Sport lernt nicht, wie oft falsch dargestellt, einen Menschen zu beißen, sondern kann seinen Beutetrieb artgerecht ausleben. Im Sport werden die Hunde ausschließlich auf den Ärmel des Helfers fixiert; außerhalb des Hundeplatzes und ohne den Ärmel wird ein ausgebildeter Sportschutzhund keinen Menschen angreifen -im Gegenteil. Er reagiert laut Statistiken wesentlich nervenfester auf neue, ungewohnte Situationen.

Jedoch genießt auch ein Polizeihund eine Schutzhundeausbildung, die aber wesentlich komplizierter aufgebaut ist und meist auch schneller vonstatten gehen muss als ein im Sport geführter Hund. Hierbei geht es nicht um das Spiel mit dem Helfer um die Beute Ärmel wie im Sport, sondern tatsächlich darum, einen Täter im Ernstfall stellen zu können; d.h. im tatsächlichen Schutzhundetraining wird der Hund darauf trainiert, gezielt Menschen zu stellen, im Notfall auch anzugreifen, jedoch auf Befehl auch ohne Zögern wieder abzulassen.

 

Prüfungen:

SchH, VPG und IPO


ein Bild

Die Schutzhundprüfung umfaßt in allen drei Stufen die drei Sparten  Fährte, Unterordnung  /Gehorsamstraining) und   Schutzdienst;  die Prüfungsinhalte werden in der Prüfungsordnung des VDH und FCI festgelegt. Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Mischlinge.

Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300. Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten folgendermaßen gestaffelt:

  • vorzüglich: ≥ 286 Punkte;
  • sehr gut: ≥ 270;
  • gut: ≥ 240 Punkte;
  • befriedigend: ≥ 210 Punkte;
  • mangelhaft: < 210 Punkte.

Nach bestandener Prüfung erhält der Hund das Ausbildungskennzeichen (AKZ); nach Absolvieren der Schutzhundeprüfung erster Klasse (SchH Klasse I) kann die nächsthöhere Klasse mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden. In allen Prüfungsstufen VPG / IPO gibt es nach der neuen PO nur noch die Freifolge.

Folgende Schutzhunde-Klassen gibt es:

  • SchH Klasse A : d.h. keine Fährte, Unterordnung und Schutzdienst jedoch wie bei SchH I
  • SchH Klasse I/VPG 1: z.B. Eigenfährte 200 Meter, Freifolge, Angriff auf den Hundeführer u.a.
  • SchH Klasse II/VPG 2: z.B. Fremdfährte 400 Meter, Laufschritt, Stehenbleiben aus der Bewegung, Angriff auf den Hund u.a.
  • SchH Klasse III/VPG 3: z.B. Fremdfährte 600 Meter, Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Überfall u.a.

Daneben gibt es auch eine internationale IPO-Schutzhundeprüfung. Zurzeit sind beide Prüfungsarten angeglichen, es gibt nur minimale Abweichungen. VPG / IPO-Hunde müssen sich grundsätzlich schussgleichgültig verhalten. Es werden folgende Klassen unterschieden:

  • IPO Klasse I
  • IPO Klasse II
  • IPO Klasse III

 

 


 
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